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Markus Giger

 

 

Behandlungskosten, Konsultationskosten, Kursdurchführung, Ausbildungskosten
HZG Hundeausbildung  behält sich das Recht vor, Kurse oder Ausbildungen zu verschieben oder zu annullieren. Kursteilnehmende werden frühzeitig, in der Regel etwa 5 Tage vorher, darüber informiert. Die Kosten werden im Fall einer Kursannullation rückerstattet. Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen können Kurse oder Lektionen  nach Ermessen von HZG Hundeausbildung  aus Sicherheitsgründen kurzfristig verschoben oder abgesagt werden.
Die entsprechenden Kosten sind grundsätzlich in der ersten Lektion/Konsultation bar zu entrichten oder gemäss spezieller Vereinbarung gegen Rechnung zahlbar jeweils innert 30 Tagen.

Haftungsausschluss, Versicherung
Während der Konsultation/Ausbildung tragen die Hundehaltenden alle Verantwortung für sich und den Hund. Sie müssen entsprechend versichert sein.
HZG Hundeausbildung haftet für allfälliges vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.

Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Gerichtsstand wird der Sitz der HZG Hundeausbildung vereinbart. Anwendbar ist in jedem Fall Schweizerisches Recht.

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